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Datenschutzerklärung Aufnahmeantrag

Anlage zum Antrag auf Mitgliedschaft beim Imkerverein Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren,wir freuen uns darüber, dass Sie beim Imkerverein Freiburg e. V. Mitglied werden wollen.
Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir Sie auf folgende Datenschutzerklärung hinweisen:
§1
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse, Beruf (freiwillig), Wohnadresse, Funktion und Ehrungen im Verein, Anzahl der Völker sowie Bankverbindung des Beitretenden auf. Diese Informationen werden in dem EDV-System des Landesverbandes Badischer Imker (OMV) gespeichert.Die Eingabe der Daten innerhalb des Imkervereins Freiburg erfolgt ausschließlich durch den 1. Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer.Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.Die Daten können zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken vom Landesverband Badischer Imker sowie vom Deutschen Imkerbund eingesehen werden. Eine Weitergabe zu Werbezwecke oder ähnlichem erfolgt nicht.Erfolgt durch das Mitglied eine Bestellung von Behandlungsmitteln, erfolgt eine Nutzung der dazu erforderlichen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung.

§2
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen am schwarzen Brett des Vereins und/oder auf den vereinseigenen Internetseiten bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder den vereinseigenen Internetseiten.

§3
Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnisbestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.Diese Personen bestätigen durch die Unterzeichnung einer dementsprechenden Datenschutzerklärung den gesetzlich vorgeschriebenen Umgang mit den Daten.

§4

Der Verein informiert die örtliche Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepagedes Vereins entfernt.

§5
Bei Austritt werden die unter §1 genannten Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

§6
Sie können jederzeit gemäß Artikel 15ff der Datenschutzgrundverordnung schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Stand: 03-2019
Martin Homburger,
Imkerverein Freiburg e. V.
1. Vorsitzender

Termine

Do, 02.01.2025
Monatsversammlung Januar 2025 - Stammtisch, Beginn: 19.30 Uhr
Mo, 03.02.2025
Anfängerkurs Bienenhaltung 2025 - Theorie - Teil - 1 - Beginn 18.30 Uhr - für angemeldete Teilnehmer
Do, 06.02.2025
Monatsversammlung Februar 2025, Beginn: 19.30 Uhr
Mo, 10.02.2025
Anfängerkurs Bienenhaltung 2025 - Theorie - Teil - 2 - Beginn 18.30 Uhr - für angemeldete Teilnehmer
Mo, 17.02.2025
Anfängerkurs Bienenhaltung 2025 - Theorie - Teil - 3 - Beginn 18.30 Uhr - für angemeldete Teilnehmer
Mo, 24.02.2025
Anfängerkurs Bienenhaltung 2025 - Theorie - Teil - 4 - Beginn 18.30 Uhr - für angemeldete Teilnehmer
Do, 06.03.2025
Monatsversammlung März 2025 - Generalversammlung, Beginn:19.30 Uhr
Fr, 21.03.2025
Anfängerkurs Bienenhaltung 2025 - Praxis Teil 1 von 7 - Beginn 18.00 Uhr - nur für angemeldete Teilnehmer
Do, 03.04.2025
Monatsversammlung April 2025, Beginn: 20.00 Uhr
Fr, 11.04.2025
Anfängerkurs Bienenhaltung 2025 - Praxis Teil 2 von 7 - Beginn 18.00 Uhr - nur für angemeldete Teilnehmer